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Assoziativgesetz
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Im Deutschen wird das Assoziativgesetz oft auch als Verknüpfungs- oder auch als
gesetz bezeichnet. Darunter versteht man ein mathematisches Gesetz. Man unterscheidet das Assoziativgesetz der
und das Assoziativgesetz der Multiplikation. Die allgemeine Definition lautet wie folgt: Eine (zweistellige) Verknüpfung ist assoziativ, wenn die
der Ausführung keine Rolle spielt. Anders gesagt: Die Klammerung mehrerer assoziativer Verknüpfungen ist
.
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